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Abwasserbehandlungsanlagen für mineralölhaltige Abwässer müssen laut DIN EN 858 Teil 2 bei Neuinstallation
und im Intervall von 5 Jahren einer Abnahme bzw. Generalinspektion
unterzogen werden. Neben bekannten Dichtigkeitsprüfverfahen wird in diesem
Fall nur eine äußert genaue Prüfung mit einer Toleranz von 0,1 mm
zugelassen.
Zudem muss das eingesetzte Gerät eine Zulassung der LGA
(Landesgewerbeanstalt) aufweisen. Desweiteren darf die Prüfung nur von zertifizierten und
zugelassenen Fachkundigen erfolgen (vgl. DIN-Mitteilung 76.1997 und ATV-M
167). Neben der Generalinspektion bestehen Verordnungen für wöchentliche, monatliche und halbjährliche Wartungen. Auch hierzu führen wir Zulassungen und bieten die Dienstleistung der Wartung gerne an.
Selbstverständlich bieten wir neben den aufgeführten Prüfungen auch die Entsorgung von Inhalten aus
Fettabscheidern für die Gastronomie und die Reinigung, Instandhaltung und
Wartung von Öl- und Benzinabscheidern nach DIN EN 858 an. |