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Umsetzung von Eigenkontrollverordnungen

Hierbei handelt es sich um eine Verordnung des jeweiligen Bundeslandes, nach welcher sämtliche nicht sichtbaren Abwasserleitungen auf Dichtigkeit hin geprüft werden müssen. Zudem muss ein Bericht des Zustandes erstellt und eventuelle Schädigungen bewertet werden (siehe auch unsere » Referenzen).
Derzeit liegt hierbei ein Schwerpunkt bei den Kommunen und der Industrie. In einigen Bundesländern müssen bereits auch private Haushalte das Abwassersystem auf Dichtigkeit überprüfen und dokumentieren (vgl. Hausanschlussprüfung).Wir haben uns hierauf spezialisiert und für diesen Bereich Sonderfahrzeuge entwickelt:

Die Leistung eines Kanalreinigungsfahrzeugs und die eines TV-Untersuchungsfahrzeugs sind in einem Kleintransporter vereint – und das ohne Leistungseinschränkung.


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Mit diesem TWO IN ONE ergeben sich für Sie folgende Vorteile:

  • Reduktion der An- und Abfahrtzeiten um 50 % (ein Fahrzeug wird eingespart)
  • Keine Wartezeiten bei der Abstimmung zwischen Reinigung und TV-Aufnahme
  • Kein Personalwechsel zwischen Reinigung und TV-Untersuchung
  • Flexible und schnelle Einsatzzeiten
  • Kontinuierlicher Arbeitsprozess, somit geringste Behinderung Ihres Betriebsablaufs und des Straßenverkehrs
  • wendig, Fußgängerzonen geeignet mit Eigenstromerzeugung und lärmgekapseltem Motor
  • Mobile Einsatzsysteme für nicht frei zugängiges Gelände oder Räume (z.B. Steilhänge, Kellergewölbe)
Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Pressemitteilungen und umfangreichen Referenzen zu diesem Thema.
Hier können Sie die aktuelle Eigenkontrollverordnung als PDF-Dokument herunterladen.

 Eigenkontrollverordnung.pdf

 Erläuterung zur Eigenkontrollverordnung, Stand 20.02.2001

 Anhang - mineralhaltiges Abwasser

 Indirekteinleiterverordnung

 Verwaltungsvorschrift für Indirekteinleiterverordnung

 DIN EN 1610, Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen nach DIN EN 1610